Der nunmehr veröffentlichte Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2012 hält für private Steuerzahler folgende Änderungen bereit:
- Der Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 500 EUR kann auch von ehrenamtlich tätigen Schiedsrichtern im Amateurbereich in Anspruch genommen werden.
- Eigene Beiträge eines Kindes zur Basiskranken- oder zur gesetzlichen Pflegeversicherungen stellen abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen dar. Bei den Eltern können diese Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beantragt werden, wenn sie das Kind unterstützen (Bar- oder Sachleistungen).
- Eltern können Schulgeldzahlungen auch dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn das Kind volljährig und selbst Vertragspartner der Schule ist (sog. Drittaufwand).
- Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, dürfen nicht in die Berechnung des Altersentlastungsbetrages einbezogen werden.
- Deutschkurse sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.