Buchführung: Wir schaffen eine gesunde Basis

Eine gute Buchführung ist die Basis einer wirtschaftlich erfolgreichen Praxis. Wir helfen Ihnen bei der Aufbereitung der Zahlen und nehmen Ihnen die Arbeit der Auswertung gerne ab. Damit Sie sich auf Ihre Praxis konzentrieren können.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • digitale Buchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Erläuterungsberichte zu Jahresabschlüssen
  • Unterstützung bei der Einrichtung der Kontokorrentbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger

Diese Arbeiten erledigen wir mit höchster Sorgfalt und unter Berücksichtigung der GoBD sowie der neuen Kassenrichtlinie. So vermeiden wir, dass für Ihre Praxis finanzielle Mehrbelastungen entstehen.

Digitalisierung: Wir planen mit Ihnen die papierlose Praxis

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen planen wir mit Ihnen gemeinsam den Schritt hin zur Buchführung in der papierlosen Praxis. Diese Änderung wird zunächst sicher eine große Umgewöhnung bedeuten und bestimmt etwas mehr Arbeitsaufwand verursachen. Letztendlich sind wir jedoch der Überzeugung, dass Sie und Ihre Mitarbeiter viel Zeit sparen und diese zum Wohl Ihrer Praxis einsetzen können.

Vorteile der elektronischen Buchführung:

  • kein lästiges Sammeln von Belegen
  • schnelle Prüfung und Archivierung der Belege
  • jederzeit aktuelle Auswertungen abrufbar
  • Schutz vor Ausfall des Buchhaltungspersonals
  • weniger Zeitaufwand

Nettolohnoptimierung für Mitarbeiter

In unseren Steuerkanzleien beschäftigen sich speziell dafür ausgebildete Mitarbeiter mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen. So sorgen wir dafür, dass neue rechtliche Anforderungen korrekt umgesetzt werden.

Nettolohnoptimierung

Unsere Spezialisten beraten Sie zum Beispiel auch zur Lohnkostenoptimierung.
Das bedeutet für Sie:

  • mehr Nettoeinkommen für Ihre Mitarbeiter!
  • weniger Lohnkosten für Sie als Arbeitgeber!

Es stehen Ihnen viele Bausteine zur Lohnkostenoptimierung zur Verfügung. Zum Beispiel:

  • Internetpauschale
  • Warengutscheine
  • Fahrzeugwerbung
  • Job-Tickets
  • betriebliche Altersvorsorge

Neben der Nettolohnoptimierung kümmern sich unsere Spezialisten auch um Prüfungen der Sozialversicherung, des Finanzamtes sowie der Künstlersozialkasse. Bei uns sind Ihre Mitarbeiter in guten Händen!

Steuerkalkulation: Der Erfolg ist planbar

Wir wissen, dass eine gute Planung das Grundgerüst einer erfolgreichen Praxis ist. Deshalb bekommen Sie von uns nach Erstellung der Buchführung zum 30. Juni des laufenden Jahres bereits eine Vorschau der zu erwartenden Steuerabgaben.

Zeichnet sich eine hohe Nachzahlung ab, können Sie:

  • finanzielle Rücklagen bilden
  • Gegenmaßnahmen ergreifen

Wir beraten Sie gerne, wie Sie auf hohe Steuernachzahlungen reagieren können und wie sinnvoll Gegenmaßnahmen sind.

Beratung bei steuersenkenden Investitionen

Auch eine Steuerzahlung kann sinnvoll sein. Wir besprechen mit Ihnen, ob eine steuersenkende Investition deshalb überhaupt notwendig ist. Sollte die Steuervorauszahlung zu hoch sein, können wir für Sie die Vorauszahlungen reduzieren lassen.

Steuerplanung für Heilberufe: Sichern Sie Ihre Zukunft ab!

Besonders, wenn Sie Ihre Praxis verkaufen möchten oder sich neu niederlassen, sollte Ihre Steuerplanung auf sicheren Beinen stehen. Wir planen die steuerlichen Belastungen bis zu fünf Jahre im Voraus und aktualisieren die Zahlen laufen – damit Sie den Freiraum haben, Entscheidungen zu treffen.

Wir bieten Steuerplanung unter anderem bei:

  • Gründung und Auflösung von Kooperationsformen
  • Anschaffung von Wirtschaftsgütern
  • betriebswirtschaftlicher Beratung

Besonders bei der Praxisübernahme ergeben sich oft in den Folgejahren Steuerzahlungen, die Sie ohne entsprechende Planung hart treffen können.

Risiken einer Praxisübernahme:

  • Patienten weichen auf andere Praxen aus
  • Geringere Einnahmen am Anfang
  • Fehlbetrag durch nachgelagerte Honorarzahlungen
  • Privatpatienten zahlen erst nach Erstattung der Krankenkasse
  • Praxisbilanz ist zunächst schlechter als beim Vorgänger

So kann der Kaufpreis nach Übernahme einer Einzelpraxis verteilt auf fünf Jahre steuerlich zum Abzug gebracht werden. Sollte der Gewinn nach diesen fünf Jahren stark ansteigen, ist die steuerliche Belastung extrem hoch. Das können wir frühzeitig berechnen und Ihre Finanzen entsprechend vorbereiten.

Ebenso muss bei einem Praxisverkauf der Abgabezeitpunkt genau geplant werden, da Einnahmen und Ausgaben aus Leistungen bis zum Zeitpunkt der Abgabe versteuert werden müssen. Ein falscher Termin kann zu einer deutlichen steuerlichen Mehrbelastung führen.
Mit unserer Steuerplanung verhindern wir unnötige Extrazahlungen an das Finanzamt!

Ihr Experte für Heilberufe: Risiko Umsatzsteuer

Viele unserer Mandanten kommen aufgrund von Unklarheiten mit der Umsatzsteuer in unsere Kanzlei. Sie sind sich nicht sicher, ob sie auf Ihre Leistungen Umsatzsteuer berechnen müssen oder nicht. Wir erklären Ihnen, welche Gefahren die Umsatzsteuer für Heilberufe bietet.

Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Generell sind Leistungen, die zur Feststellung, Linderung und Heilung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten dienen, von der Umsatzsteuer befreit. Doch in einigen Fällen erkennt das Finanzamt die medizinische und therapeutische Notwendigkeit bestimmter Leistungen nicht an.

Das kann zum Beispiel bei einer Botox-Behandlung der Fall sein. Das Finanzamt möchte von Ihnen deshalb 19 % Umsatzsteuer haben, die Sie aus Ihren Einnahmen herausrechnen müssen!

Die Kleinunternehmerregelung als Chance

Eine Möglichkeit, dem Risiko der Umsatzsteuerfalle zu entgehen, ist die Kleinunternehmerregelung.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerschaft sind:

  • Der gesamte Umsatz des vergangenen Jahres darf nicht 22.000 Euro überschreiten.
  • Der voraussichtliche Umsatz des aktuellen Jahres darf nicht mehr als 50.000 Euro betragen.

Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und müssen demnach auch eine solche Steuer nicht abführen. Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Einzelheiten zu der Umsatzsteuerpflicht bei Heilberufen.

Steuerkanzlei KKR: Risiko Gewerbesteuer für Heilberufe

Normalerweise ist Ihre Tätigkeit in einem Heilberuf keine gewerbliche Leistung. Doch verschiedene Betätigungen und Kooperationsformen fördern das Risiko der Gewerbesteuer.

Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Die Gewerbesteuer wird in der Regel fällig bei gewerblichen Gewinnen, die 24.500 Euro übersteigen.

Als Einzelunternehmer können wir Ihre gewerblichen und freiberuflichen Einkünfte aufteilen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung kalkulieren wir in Ihre Steuerplanung ein. Unter Umständen kann es sich für Sie sogar lohnen, gewerbliche Einkünfte zu beziehen.

Vorsicht bei Berufsausübungsgemeinschaften

Anders sieht die Sache bei Berufsausübungsgemeinschaften aus. Hier können die gewerblichen Einkünfte nicht vom freiberuflichen Einkommen getrennt werden. Damit fällt auch auf ärztliche Leistungen Gewerbesteuer an. Das kann für alle Beteiligten sehr teuer werden.

Eventuell lässt sich das Problem mit der Gründung mehrerer Personengesellschaften lösen!

Da dieses Thema jedoch sehr umfangreich ist, sollten wir die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch klären.

Steuererklärung: Einfach und zuverlässig

Bei Ihrer Steuererklärung überlassen wir nichts dem Zufall. Unser speziell ausgebildetes Personal bereitet die Unterlagen vor, anschließend überprüft einer unserer Steuerberater die Dokumente noch einmal. Mit diesem Vier-Augen-Prinzip halten wir die Fehlerhäufigkeit sehr gering.

Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie:

  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung
  • Prüfung des eingehenden Steuerbescheids
  • Bearbeitung des Rechtsbehelfsverfahrens

Betriebsprüfung: Wir sind für Sie da!

Nachdem die Steuererklärung eingereicht wurde, kann es passieren, dass eine Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen angeordnet wird. Hierbei werden in der Regel die vergangenen drei Kalenderjahre, die der Finanzverwaltung als Steuererklärung eingereicht wurden, vom Finanzamt intensiv überprüft.

Diese Prüfungen werden natürlich von uns begleitet. Wir führen ebenso die Verhandlungen mit dem Prüfer. Auf uns können Sie sich verlassen!

Kooperationsformen in Heilberufen

Kooperationen zwischen Praxen, Kliniken und medizinischen Versorgungszentren werden häufiger. Deshalb ist es wichtig, eine gute Strategie zu haben.

Wir beraten Sie bei allen finanziellen Fragen zu möglichen Kooperationsformen und loten gemeinsam die Gefahren der Umsatz- und Gewerbesteuer aus.

Folgende Leistungen bieten wir bei Kooperationen:

  • Wahl der Kooperationsform
  • Klärung von Steuerfragen bei Ein- und Ausstieg von Kollegen
  • Prüfung von Kooperationsverträgen
  • Strategische Planung der Kooperation
  • Wertermittlung

Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, arbeiten wir eng mit Fachanwälten, Finanzplanern und Praxismanagern zusammen.

Praxiskauf und Praxisgründung

Mit dem Kauf oder der Gründung einer Praxis betreten Sie ein neues Kapitel in Ihrem Leben. Umso wichtiger ist es, sich gut auf diesen Schritt vorzubereiten. Wir helfen Ihnen dabei!

  • Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Medizinrecht
  • Zusammenführung unterschiedlicher Beratungsansätze
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Entscheidungsfindung
  • Suche nach einer geeigneten Praxis in unserem Netzwerk
  • Unterstützung bei Besichtigungsterminen
  • Begleitung bei Bankgesprächen

Wir haben mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Beratung von Heilberuflern. Vertrauen Sie unserem Team Ihre Praxiszukunft an und machen Sie den ersten Schritt in Ihr neues Leben als Praxisinhaber!

Praxisverkauf und Praxisübertragung

Wenn Sie Ihre Praxis verkaufen möchten, haben Sie mit Sicherheit lange über diesen Schritt nachgedacht. Genauso sorgfältig sollten wir den Verkauf in die Wege leiten. Bereits drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf Ihrer Praxis sollten wir uns zusammensetzen und folgende Fragen klären:

  • Gibt es Verbesserungspotential in den letzten Jahren Ihrer Tätigkeit?
  • Könnte der Wert Ihrer Praxis bis zum Verkaufszeitpunkt sinken?
  • Wie erreichen wir ein niedriges steuerliches Ergebnis zum Abgabezeitpunkt?
  • Möchten Sie nach dem Verkauf noch dort weiterarbeiten?

Wir unterstützen Sie nicht nur in steuerlichen Fragen, sondern nutzen auch gerne unser Netzwerk. So können wir Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Nachfolger zu finden und Sie zu den Preisverhandlungen begleiten.

Praxisvergleich für Heilberufe

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Kosten zu Ihren Einnahmen passen, macht ein Praxisvergleich Sinn. Dank der Vielzahl an Mandanten aus dem Heilberufe-Bereich können wir Ihre Praxis – selbstverständlich anonym – mit den Zahlen anderer vergleichen. Anhand der Daten können Sie dann entscheiden, ob Sie Ihre Finanzplanung anpassen müssen!

Interner Vergleich zeigt Entwicklung

Auch die interne Betrachtung in Form eines Vorher-Nachher-Vergleichs ist oft sinnvoll, um sich über die eigene Entwicklung klar zu werden.

Folgende Fragen klären wir bei einem internen Praxisvergleich:

  • Entwicklung der Einnahmen
  • Anteil der Kosten zu den Einnahmen
  • Anteil Privatpatienten und Kassenpatienten

Gerne unterstützen wir Sie dabei und stellen die wichtigsten Kennzahlen für den Vergleich heraus!

Praxisanalyse legt Finanzkraft offen

Im Zuge einer internen Praxisanalyse berechnen wir Ihnen auch gerne, welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben. Das ist wichtig, um Investitionen und Anschaffungen planen zu können. Anhand des Ergebnisses des Praxisvergleichs können wir neben der Liquiditätsberechnung auch analysieren, inwieweit Ihre privaten Kostenstrukturen zu Ihrem Praxisergebnis passen.

Hilfe bei Abrechnungen für Heilberufler

Die gesetzlichen Anforderungen an Abrechnungen ändern sich regelmäßig. Da den Überblick zu behalten, ist fast unmöglich. Daher arbeiten wir mit Partnern zusammen, die sich hauptsächlich mit Abrechnungen im Heilberufe-Bereich beschäftigen.

Abrechnungen für folgende Institutionen begleiten wir für Sie:

  • Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV/KZV)
  • Gebührenordnung für Ärzte bzw. für Zahnärzte (GOÄ/GOZ)

Ihre direkten Ansprechpartner

Frank Reckmann

Steuerberater

Zusatzqualifikation:
Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Fachberater für den Heilberufebereich
(IFU/ISM gGmbH)
Fachberater Gesundheitswesen
(IBG/HS Bremerhaven)

Dipl. Finw. Hermann-Josef Krämer

Steuerberater

Zusatzqualifikation:
Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)

Dipl. Finw. Holger Küffen

Steuerberater

Zusatzqualifikation:
Fachberater Gesundheitswesen
(IBG/HS Bremerhaven)
Fachberater für den Heilberufebereich
(IFU/ISM gGmbH)

Sebastian Kern

Steuerberater

Zusatzqualifikationen:
Fachberater für den Heilberufebereich
(IFU/ISM gGmbH)